Das spanische Finanzamt hat Ihre 3 %. Und die Frist läuft.

Wenn Sie verkaufen und nicht in Spanien ansässig sind, behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein. Vom Preis, nicht vom Gewinn. Haben Sie mit Verlust verkauft, wurde trotzdem einbehalten. Dieses Geld kommt nur zurück, wenn jemand den modelo 210 richtig und fristgerecht einreicht.

Bei einem Verkauf von 250.000 € werden 7.500 € einbehalten.

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2. Was sollen wir übernehmen?

3. Sollen wir für Sie zahlen? (optional)

Standardmäßig läuft Ihr Geld nicht über uns: Sie zahlen jede Stelle direkt. Nur wenn Sie es hier wünschen, übernehmen wir die Zahlungen aus einem Kostenvorschuss auf einem Mandantenkonto, das von unserem eigenen getrennt ist, und jede Zahlung wird belegt.

Unser Honorar

955,90 €inkl. MwSt.

Das zahlen Sie zusätzlich

Das geht nicht an uns: Sie zahlen es selbst an die jeweilige Stelle, es sei denn, Sie bitten uns in Schritt 3, die Zahlung für Sie zu übernehmen.

Plusvalía municipal
wenn vereinbart
Löschung der Lasten
nach Gebührenordnung

Die plusvalía municipal, die kommunale Wertzuwachssteuer, zahlt der Käufer, als Steuersubstitut, weil Sie nicht in Spanien ansässig sind: Sie tragen sie nur, wenn das so im Vertrag vereinbart wird. Die Löschung der Hypothek läuft über Notariat und Grundbuchamt, nach Gebührenordnung. Und die 3 %, die man Ihnen einbehält, sind keine Kosten, sondern eine Vorauszahlung: Zurückgefordert wird sie mit dem modelo 210.

Fragen Sie, bevor Sie entscheidenFür den Preis fragen wir keinerlei Daten ab.

Erst prüfen, dann beauftragen

An dieser Küste gab es Fälle von Leuten, die sich als Abogado (spanischer Anwalt) ausgaben, ohne einer zu sein. Die Überprüfung ist kostenlos und dauert eine Minute: Prüfen Sie uns – und prüfen Sie jeden anderen genauso.

Zugelassen und praktizierend

Eloy Becerra Daly, Nr. 108020 im Colegio de la Abogacía de Madrid, der Anwaltskammer Madrid. Das Verzeichnis ist öffentlich.

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Berufshaftpflicht

Kollektivpolice des Colegio de la Abogacía de Madrid (ICAM) bei CASER: 330.000 € je Schadensfall. Wenn ein Fehler passiert, steht ein Versicherer dahinter.

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Wer welche Steuer einreicht, und wann

Bei einem Verkauf mit nicht ansässigem Verkäufer gibt es drei Erklärungen, und keine davon macht der Notar von sich aus. Zwei betreffen den Käufer. Eine ist Ihre, und genau die bringt Ihnen Geld zurück. Reicht sie niemand ein, sagt Ihnen auch niemand Bescheid.

Einbehalt von 3 %: modelo 211
Der Käufer. Er zieht ihn vom Preis ab und führt ihn an das spanische Finanzamt ab.
Ein Monat ab dem Datum der notariellen Urkunde.
Veräußerungsgewinn: modelo 210
Sie, der nicht ansässige Verkäufer. Hier wird die Erstattung beantragt.
Vier Monate ab der Urkunde: der Monat des Käufers plus drei.
Plusvalía municipal (IIVTNU)
Der Käufer, als Steuersubstitut, weil Sie nicht in Spanien ansässig sind. Er kann sie auf Sie abwälzen, wenn das so vereinbart wird.
Dreißig Arbeitstage (días hábiles) ab dem Datum der Urkunde.

Das Papier, ohne das Sie nichts bekommen

Vom modelo 211 gibt es eine Ausfertigung für den nicht ansässigen Veräußerer. Die gehört Ihnen. Ohne sie weisen Sie den Einbehalt bei der Erstattung nicht nach. Man fordert sie beim Käufer oder bei seiner Gestoría, dem spanischen Verwaltungsbüro, an, und man vereinbart das schon bei den arras, der Anzahlung, nicht am Tag der Unterschrift.

Welche Papiere Sie brauchen

Nichts Exotisches, aber ohne eines davon wird nicht unterschrieben. Und wenn das Haus noch auf verstorbene Eltern eingetragen ist, muss vorher eine Erbschaft angenommen und im Registro de la Propiedad, dem spanischen Grundbuchamt, eingetragen werden. Das dauert Monate. Fangen Sie damit an.

  • Ursprüngliche Kaufurkunde
  • Aktuelle nota simple aus dem Registro
  • Gültige NIE und gültiger Reisepass
  • Energieausweis
  • Declaración responsable für den Zweitbezug
  • Letzter Zahlungsbeleg der IBI (Grundsteuer)
  • Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über Schuldenfreiheit
  • Saldobescheinigung der Hypothek

Was Sie sich jetzt fragen

Wie lange es wirklich dauert

Das Finanzamt hat sechs Monate Zeit zu entscheiden, gerechnet ab dem Ende der Einreichungsfrist oder ab Ihrer Einreichung, wenn Sie zu spät dran sind. Danach laufen Verzugszinsen zu Ihren Gunsten, außer die Verzögerung liegt an Ihnen. Wir nennen Ihnen kein Datum: Wir reichen sauber ein und bleiben dran.

Ich habe mit Verlust verkauft

Die 3 % werden auf den Preis berechnet, nicht auf den Gewinn. Sie haben 2007 gekauft, verkaufen für viel weniger, und einbehalten wird trotzdem. Der modelo 210 wird genauso eingereicht, mit dem erklärten Verlust, und der gesamte Einbehalt wird zurückgefordert. Ist auch der Bodenwert nicht gestiegen, entsteht keine plusvalía municipal, aber das muss man beweisen.

Die Jahre, die Sie nicht erklärt haben

Stand das Haus leer, war jedes Jahr ein modelo 210 für die fiktive Mieteinnahme fällig, auch wenn Sie keinen Euro eingenommen haben. Fast niemand weiß das. Das Finanzamt kann die vier noch nicht verjährten Jahre prüfen, und in der Praxis bleibt die Erstattung stecken, wenn sie fehlen. Erst wird nacherklärt, dann wird gezahlt.

Verkaufen, ohne zu reisen

Sie müssen nicht herkommen. Sie erteilen eine Vollmacht für diesen einen Vorgang vor einem Notar in Ihrem Land, mit Apostilla de La Haya, der Haager Apostille, und beeidigter Übersetzung. Oder beim spanischen Konsulat, das erspart die Apostille. Per Videokonferenz geht es auch, verlangt aber eine spanische elektronische Identifikation: Fragen Sie vorher nach.

Sie haben vor Jahren verkauft und nie etwas bekommen

Wir sehen es uns an. Hat niemand den modelo 210 eingereicht, liegen Ihre 3 % noch beim Finanzamt und lassen sich weiterhin zurückfordern. Der Anspruch verjährt nach vier Jahren, gerechnet ab dem Ablauf der Frist zur Abführung des Einbehalts. Nennen Sie uns das Datum der Urkunde, und wir sagen Ihnen, ob Sie noch rechtzeitig sind.

Nennen Sie uns das Datum Ihrer Urkunde

Ein zugelassener Abogado (spanischer Anwalt) sieht sich Ihren Fall an, sagt Ihnen, was zurückzuholen ist und wie viel Zeit Ihnen bleibt. Der Rechner nennt Ihnen den Festpreis, bevor Sie irgendetwas beauftragen. Kein Vertriebler dahinter, kein Kennenlerngespräch.

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Wenn Sie hier auch kaufen

Die andere Seite hat ihre eigenen Fallen: die ITP, die spanische Grunderwerbsteuer, mit ihrem modelo 600, die Lasten, die im Registro de la Propiedad auftauchen, wenn Sie die Anzahlung schon geleistet haben, und Fristen, von denen Ihnen niemand erzählt. Auf der Kaufseite steht alles erklärt.

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